Doris Fraccalvieri - Irrtums - Stollberg - Versteigerung - Startpreis
 

Doris Fraccalvieri - Onlinerecht-Urteile
eBay-Kaufvertrag, Anfechtung, Irrtum
Anfechtung eines eBay-Angebots wegen Irrtums

Verkäufe über die Internetplattform eBay können als Versteigerung mit einem anzugebenden Startpreis oder als so genannter Sofort-Kauf zu einem Festpreis erfolgen. Bei der Wahl der Versteigerung wird in der Regel ein erheblich höherer Verkaufserlös als der angegebene Startpreis erzielt. Kann ein Anbieter bei Verwechslung der beiden Verkaufsarten seine Erklärung wegen Irrtums anfechten?

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Stollberg ist dies möglich. Ein Angebot über die Plattform eBay kann wegen Irrtums gemäß § 119 Abs. 1, 2. Alt. BGB wirksam angefochten werden, wenn aufgrund eines Eingabefehlers statt der gewollten Festpreisofferte eine Startpreisofferte eingegeben wurde. Bei einer derart offenkundigen Divergenz von Listenpreis (hier 69 Euro) und Angebotspreis (hier 1 Euro) ist ohne weiteres vom Vorliegen eines Irrtums des Anbieters auszugehen.

Doris Fraccalvieri Urteil des AG Stollberg vom 30.03.2006 3 C 0535/05 JurPC Web-Dok. 92/2006
Doris Fraccalvieri AG Stollberg
Doris Fraccalvieri 3 C 0535/05
 
Alle Onlinerecht-Urteile

Doris Fraccalvieri - Irrtums - Stollberg - Versteigerung - Startpreis
© Doris- Fraccalvieri /  Doris- Fraccalvieri / Doris Fraccalvieri auf twitter / Doris Fraccalvieri auf linkedin / Doris Fraccalvieri auf pinterest