Doris Fraccalvieri - Verschweigen - Kunstliebhaber - Aufkleben - Lithografien
 

Doris Fraccalvieri - Onlinerecht-Urteile
eBay-Kauf, Artikelbeschreibung, Mangel, arglistiges Verschweigen
Kein arglistiges Verschweigen von Mängeln in eBay-Beschreibung

Ein privater Kunstsammler bot über die Auktionsplattform eBay drei Büttenpapier-Kunstdrucke an, die schließlich von einem Kunstliebhaber für insgesamt 639 Euro ersteigert wurden. Beim Kauf wurde ein Gewährleistungsausschluss vereinbart. Als die Ware beim Käufer ankam, stellte dieser zu seinem Entsetzen fest, dass die Lithografien mit doppelseitigem Klebeband auf Kartons aufgeklebt waren und wollte vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer berief sich auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss.

Der Käufer hätte sich jedoch nur von dem Kaufvertrag lösen können, wenn die Tatsache, dass das in der Artikelbeschreibung nicht erwähnte Aufkleben auf Karton ein arglistiges Verschweigen eines Mangels darstellte. Dies verneinte das mit der Sache befasste Amtsgericht Königstein. Das Aufkleben der Lithografien stellt allenfalls für einen Kunstexperten einen schwerwiegenden Mangel dar, nicht jedoch für einen Laien. Da der Verkäufer bei einem Startpreis von jeweils 1 Euro nicht davon ausgehen brauchte, dass die Drucke von einem Kunstliebhaber ersteigert werden, war ihm kein arglistiges Verhalten anzulasten. Der Käufer musste die ersteigerten Kunstdrucke behalten.

Doris Fraccalvieri Urteil des AG Königstein vom 28.09.2006 26 C 100/05 NJW 2007, 708
Doris Fraccalvieri AG Königstein
Doris Fraccalvieri 26 C 100/05
 
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