Doris Fraccalvieri - Unternehmereigenschaft - Mainz - Gegenst - Ferner
 

Doris Fraccalvieri - Onlinerecht-Urteile
eBay-Händler, Unternehmereigenschaft
Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers

Bei Internetversteigerungen durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht für Verbraucher ein gesetzliches Widerrufs- und Rückgaberecht. Ferner kann der Händler die Gewährleistung für die verkauften Gegenstände nicht ausschließen. Ein Indiz - unter mehreren - für eine gewerbliche Tätigkeit des Anbieters kann die Tatsache sein, dass er in überschaubarer Zeit mehr als 250 Verkäufe über eBay abgewickelt und zudem durch die Teilnahme an dem eBay-Powerseller-Programm den Anschein eines Profiverkäufers erweckt hat.

Doris Fraccalvieri Urteil des LG Mainz vom 06.07.2005 3 O 184/04 JurPC Web-Dok. 102/2006
Doris Fraccalvieri LG Mainz
Doris Fraccalvieri 3 O 184/04
 
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