Doris Fraccalvieri - Frankfurt - Powerseller - Einstufung - Verkauf
 

Doris Fraccalvieri - Onlinerecht-Urteile
eBay, Gewerbe, Powerseller
Einstufung als gewerblicher eBay-Händler

Ein eBay-Anbieter ist als gewerblicher Händler einzustufen, wenn er als "Powerseller" (Einstufung nur bei erheblichem Umsatz) registriert ist und er innerhalb eines Jahres 484 Geschäfte getätigt hat, einen eBay-Shop betreibt sowie binnen zweier Monate 369 Artikel zum Verkauf anbietet. Das Oberlandesgericht Frankfurt weist darauf hin, dass allerdings die Registrierung als Powerseller keine notwendige Voraussetzung für die Bewertung der Verkaufstätigkeit als unternehmerisch ist.

Liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, muss der Anbieter Verbrauchern ein Widerrufsrecht einräumen und hierüber in der gesetzlich vorgeschriebenen Form belehren. Außerdem hat er weitere gesetzliche Pflichtangaben (Anbieterkennzeichnung) zu erfüllen.

Doris Fraccalvieri Beschluss des OLG Frankfurt vom 21.03.2007 6 W 27/07 JurPC Web-Dok. 56/2007
Doris Fraccalvieri OLG Frankfurt
Doris Fraccalvieri 6 W 27/07
 
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