Doris Fraccalvieri - Gericht - Werbe-E-Mail - Nachricht - Hinweis
 

Doris Fraccalvieri - Onlinerecht-Urteile
Werbe-E-Mail, Wettbewerbsverstoß
Gericht billigt unverlangte E-Mail-Zusendung

Anders als die meisten Gerichte hält das Amtsgericht München die Zusendung einer Werbe-E-Mail nicht in jedem Fall für unzulässig. Hier enthielt die Nachricht den Hinweis, dass sich der Empfänger binnen vier Tagen in den E-Mail-Verteiler des Absenders eintragen lassen könne. Sofern er dies nicht wünsche, müsse er nichts tun, er würde dann automatisch aus der Versandliste gestrichen. Da sich der Empfänger durch Löschung und Nichtreaktion weiterer E-Mail-Zusendungen entledigen konnte, sah das Gericht keine Belästigung, die mit einer Unterlassungsverfügung geahndet werden müsste.

Doris Fraccalvieri Urteil des AG München vom 16.11.2006 161 C 29330/06 Handelsblatt vom 31.01.2007
Doris Fraccalvieri AG München
Doris Fraccalvieri 161 C 29330/06
 
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