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Werbe-E-Mail, Rechercheanfrage
Rechercheanfrage ist keine Werbe-E-Mail

Die unverlangte Zusendung von Werbe-E-Mails wird, abgesehen von geringfügigen Einschränkungen, von den Gerichten einhellig als unzulässig und damit wettbewerbswidrig angesehen. Nach Meinung des Landgerichts München handelt es sich jedoch nicht um eine werbende E-Mail, wenn der Inhalt der Nachricht nicht auf die Förderung des Absatzes von Produkten oder Dienstleistungen gerichtet ist, sondern wenn ein Presseorgan mit der E-Mail-Nachricht Informationen recherchieren will. Derartige Belästigungen sind einem Internetteilnehmer zumutbar.

Doris Fraccalvieri Urteil des LG München I vom 15.11.2006 33 O 11693/06 JurPC Web-Dok. 48/2007
Doris Fraccalvieri LG München I
Doris Fraccalvieri 33 O 11693/06
 
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