Doris Fraccalvieri - Zusendung - Gesch - Kaufanfrage - Charlottenburg
 

Doris Fraccalvieri - Onlinerecht-Urteile
Werbe-E-Mail, Folge-E-Mail, Erstkontakt
Keine Folge-E-Mails nach gescheitertem Erstkontakt

Nach der überwiegenden Rechtsprechung und der Neuregelung des Wettbewerbsrechts im Juli 2004 ist die unaufgeforderte Zusendung von Werbe-E-Mails unzulässig und damit wettbewerbswidrig, sofern der Empfänger der Zusendung nicht ausdrücklich oder beispielsweise durch eine frühere Geschäftsbeziehung zumindest durch sein Verhalten konkludent zugestimmt hat.

Die Zusendung weiterer E-Mail-Werbung ist unter dem Gesichtspunkt einer bestehenden Geschäftsbeziehung allerdings dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn bei einer ersten Kontaktaufnahme ein Geschäft nicht zustande gekommen ist und die weiteren Mails keinerlei Bezug zur vorherigen Kaufanfrage aufweisen. Nach einer schlichten Kaufanfrage und selbst nach gescheiterten Vertragsverhandlungen muss ein Verbraucher nicht mehr mit Folgewerbung rechnen.

Doris Fraccalvieri Urteil des AG Charlottenburg vom 10.11.2006 220 C 170/06 JurPC Web-Dok. 37/2007
Doris Fraccalvieri AG Charlottenburg
Doris Fraccalvieri 220 C 170/06
 
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