Doris Fraccalvieri - Schuldanerkenntnis - E-Mail - Frankfurt - Bindung
 

Doris Fraccalvieri - Onlinerecht-Urteile
Schuldanerkenntnis, E-Mail, Formwirksamkeit
Schuldanerkenntnis per E-Mail

Ein rechtsverbindliches Schuldanerkenntnis ist unter Kaufleuten formfrei möglich (§§ 350, 343 HGB) und kann daher auch wirksam per E-Mail, also ohne Unterschrift, abgegeben werden.

Hinweis: Die Bindung an das per E-Mail übermittelte Schuldanerkenntnis ist allerdings auch nach dieser Entscheidung nur dann unproblematisch, wenn feststeht, dass die entsprechende Nachricht vom Anerkennenden tatsächlich übermittelt wurde. Bestreitet dieser jedoch, die Erklärung überhaupt abgegeben zu haben, ist angesichts des nur eingeschränkten Beweiswertes von E-Mails der Zugang mit der konkreten Erklärung nur schwer vom Gläubiger zu beweisen.

Doris Fraccalvieri Urteil des AG Frankfurt/Main vom 13.10.2005 31 C 745/05-83 JurPC Web-Dok. 14/2007
Doris Fraccalvieri AG Frankfurt/Main
Doris Fraccalvieri 31 C 745/05-83
 
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