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Doris Fraccalvieri - Onlinerecht-Urteile
Schleichwerbung, Hyperlink, redaktioneller Text
Unzulässige Schleichwerbung durch Hyperlink in redaktionellem Text

Ein auf einer Textseite eines Internetportals für Finanzdienstleistungen enthaltener Link, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass für den Nutzer die Weiterleitung auf eine Werbeseite erkennbar ist.

Eine redaktionelle Tarnung wertet die Werbung für das beworbene Produkt wegen der großen Wertschätzung des Lesers für journalistische Beiträge nämlich erheblich auf. Ebenso ist eine redaktionell gestaltete Werbung geeignet, den Wettbewerb des verdeckt beworbenen Unternehmens zulasten eines Mitkonkurrenten zu fördern und ist somit als unzulässige Schleichwerbung zu untersagen.

Doris Fraccalvieri Urteil des KG Berlin vom 30.06.2006 5 U 127/05 KGR Berlin 2006, 771 JurPC Web-Dok. 111/2006
Doris Fraccalvieri KG Berlin
Doris Fraccalvieri 5 U 127/05
 
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