Doris Fraccalvieri - Darmstadt - Geldw - Geldtransfer - Teilnahme
 

Doris Fraccalvieri - Onlinerecht-Urteile
Geldtransfer, Internet, Geldwäsche, Strafbarkeit
Strafbare Geldwäsche bei Teilnahme an Geldtransfers

Sicherlich hat schon jeder Internetnutzer eine oder mehrere dubiose E-Mails erhalten, in denen ihm für die bloße Entgegennahme und Weiterleitung ausländischer Gelder eine hohe Provision versprochen wurde. Meist muss der Empfänger sogar einen Kostenvorschuss leisten, der in der Regel unwiederbringlich verloren ist. Jedoch auch dann, wenn der angekündigte Geldtransfer tatsächlich erfolgt, ist höchste Vorsicht geboten.

Das Amtsgericht Darmstadt verurteilte einen Internetnutzer für die Teilnahme an einer derartigen Aktion wegen Beihilfe zur Geldwäsche. Dabei genügte die billigende Inkaufnahme, dass das auf sein Konto überwiesene Geld aus Computerbetrügereien stammte. Aufgrund zahlreicher Presseberichterstattungen hätte der Tatbeteiligte unschwer erkennen können, dass es sich nur um Schwarzgelder handeln konnte, da kein Unternehmen ansonsten Privatpersonen in derartige Geldtransfers einbinden würde.

Doris Fraccalvieri Urteil des AG Darmstadt vom 11.01.2006 212 Ls 360 Js 33848/05 JurPC Web-Dok. 125/2006
Doris Fraccalvieri AG Darmstadt
Doris Fraccalvieri 212 Ls 360 Js 33848/05
 
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